Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin / zum Lebensmittelkontrolleur
Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“. Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.
Der Verbraucherschutz liegt Ihnen am Herzen? Werden Sie aktiv! Die Klingenstadt Solingen sucht Sie für das Bergische Veterinär- und Lebensüberwachungsamt Remscheid - Solingen - Wuppertal!
Die Stelle ist im Stadtdienst Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA), Lebensmittelüberwachung zu besetzen. Während der Ausbildung erhalten Sie eine Vergütung gemäß der Entgeltgruppe 6 TVöD. Die Stelle ist befristet für die Dauer der Ausbildung zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 100%.
Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist eine Kooperation der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal und für einen Bereich mit ca. 632.000 Einwohner zuständig. Die Dienststelle des Stadtdienstes ist Solingen.
Ihre Aufgaben bei uns:
Zu den Aufgaben von Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren gehören im Wesentlichen:
- Überwachung von Betrieben und Einrichtungen, die der Lebensmittelüberwachung nach europäischem und nationalem Recht unterliegen
- Überwachung des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- Durchführung von Betriebskontrollen, Entnahme von Plan- und Verdachtsproben
- Bearbeitung von Beschwerden, Beratung der Betriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher
Das bringen Sie mit:
Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung ist:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Lebensmittelhandwerk (Fleischerin / Fleischer, Bäckerin / Bäcker, Köchin / Koch, Konditorin / Konditor) verbunden mit der Meisterqualifikation in einem der genannten Berufe
- eine abgeschlossene aufbauende Ausbildung zur Lebensmitteltechnikerin / zum Lebensmitteltechniker an einer staatlichen Fachhochschule
- ein Fachhochschulabschluss in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenständen vermittelt
- darüber hinaus können Sie nach Abschluss einer der vorgenannten Qualifikationen eine mindestens zweijährige Tätigkeit in Ihrem Beruf, sowie den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B nachweisen
- Die Tätigkeit als Lebensmittelkontrolleurin / Lebensmittelkontrolleur setzt vor allem teamorientiertes und selbstständiges Arbeiten voraus
- Sie erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie interkulturelle Kompetenz
- Durchsetzungsvermögen sowie kommunikative Kompetenz sind unabdingbar. Auch die Bereitschaft zum Dienst außerhalb der normalen Arbeitszeit wird erwartet.
Die Ausbildung dauert 24 Monate und gliedert sich in sechs Monate theoretischer Lehrgang sowie 18 Monate praktische Ausbildung durch das BVLA
Ausbildungsbeginn ist September 2025
Das bieten wir Ihnen:
✔ | Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz | ✔ | Zusatzrente gemäß TVÖD |
✔ | Versicherungsvergünstigungen | ✔ | Faire Vergütung |
✔ | Betriebliche Kita-Plätze | ✔ | Gesundheits- und Fortbildungsprogramme |
✔ | Gleitende Arbeitszeiten | ✔ | 30 Urlaubstage |
✔ | Firmenticket | ✔ | Gute Erreichbarkeit |
✔ | Teilzeit möglich | ✔ | Mobiles Arbeiten möglich |
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 13.06.2025.
Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich:
Hans Peter Riedmiller
Tel. 0212/290 2578
Fachbereich
Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Volkmar Dahl
Tel. 0212/290 2274
Personalwirtschaft
Hinweise:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.