Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Unterhaltsheranziehung UVG
Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“. Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.
Die Stelle ist im Stadtdienst Soziales, Verw./Finanzen/Unterhaltsheranziehung zu besetzen und ist mit E9C TVöD bzw. A10 LBesG NRW ausgewiesen. Sie ist unbefristet zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 100%.
Ihre Aufgaben bei uns:
• Sie bearbeiten privatrechtliche Unterhaltsansprüche nach BGB in Verbindung mit dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
• Sie prüfen die Voraussetzungen des gesetzlichen Übergangs der Unterhaltsansprüche, berechnen die Höhe des möglichen Unterhalts und legen diesen fest.
• Sie titulieren und sichern Unterhaltsansprüche.
• Sie leiten Zwangsvollstreckungsverfahren ein und bearbeiten diese (z. B. Pfändung von Einkommen und Sachpfändungen).
• Sie bearbeiten Angelegenheiten im Rahmen von gerichtlichen Verfahren.
• Sie nehmen entsprechende Buchungen der Unterhaltsbeiträge in SAP vor.
• Sie arbeiten mit der Leistungsabteilung des Stadtdienstes Soziales, dem Jobcenter sowie dem Sachgebiet Beistandschaften zusammen.
• Sie gehen mit IT-Verfahren MS Office, SAP, Lämmerzahl, prosoz neo, d.velop documents, Olmera, Behördenportal, Online-Mahnantrag um.
Das bringen Sie mit:
• Sie verfügen über die Befähigung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen und erfüllen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das Statusamt oder
• bringen eine abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) mit oder
• haben einen Abschluss zur/zum Bachelor/Master of Laws bzw. Diplom-Juristin/Diplom-Jurist oder einen vergleichbaren Abschluss.
Darüber hinaus sind wünschenswert:
• Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die über Sicherheit in der Rechtsanwendung und eine gute Auffassungsgabe verfügen.
• Sie verfügen über eine ausgeprägte Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie über ein hohes Durchsetzungsvermögen im Umgang mit Unterhaltspflichtigen und mit sonstigen Beteiligten. Gleichzeitig ist auch entsprechendes Einfühlungsvermögen bei sensiblen Themen von hoher Bedeutung.
• Die Stelle erfordert Flexibilität, Motivationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit, um sowohl im Team der Unterhaltsheranziehung der verschiedenen Rechtsgebiete als auch mit anderen Beteiligten effizient zusammenzuarbeiten.
• Sie erklären Ihre Bereitschaft zur Weiterbildung und Einarbeitung in die jeweilige Materie.
• Interkulturelle sowie soziale Kompetenz werden ebenfalls erwartet.
• Kenntnisse im BGB und Zwangsvollstreckungsrecht sowie in SAP und im Leistungsrecht sind von Vorteil, jedoch nicht Bedingung.
• Deutschkenntnisse auf mindestens Sprachniveau C1
Das bieten wir Ihnen:
✔ | Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz | ✔ | Zusatzrente gemäß TVÖD |
✔ | Versicherungsvergünstigungen | ✔ | Faire Vergütung |
✔ | Betriebliche Kita-Plätze | ✔ | Gesundheits- und Fortbildungsprogramme |
✔ | Gleitende Arbeitszeiten | ✔ | 30 Urlaubstage |
✔ | Firmenticket | ✔ | Gute Erreichbarkeit |
✔ | Teilzeit möglich | ✔ | Mobiles Arbeiten möglich |
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 11.07.2025.
Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich:
Ingeborg Kirschbaum-Braches
Tel. 0212/290 5334
Fachbereich
Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Anna Quintiero
Tel. 0212/290 2280
Personalwirtschaft
Hinweise:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.