Sachbearbeitung Beistandschaften

Beschäftigungsumfang:  100 %
Beschäftigung:  unbefristet
Frühester Beginn:  zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“. Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.

 

Die Stelle ist im Stadtdienst Jugend, Familienbüro zu besetzen und ist mit A10 LBesG NRW bzw. E9C TVöD ausgewiesen.​ Sie ist unbefristet  zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 100 %.

 

 

Ihre Aufgaben bei uns:

 

  •  Führung von Beistandschaften für minderjährige Kinder zum Zweck der Vaterschaftsfeststellung und / oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen als gesetzliche Vertretung des Kindes bei:
    • der Feststellung der Vaterschaft (freiwillige Anerkennung / gerichtliche Klärung)
    • der Geltendmachung und Realisierung von Unterhaltsansprüchen
    • gerichtliche Vertretung des Kindes in allen Gerichtsverfahren, die die Feststellung der Vaterschaft oder Titulierung bzw. Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen betreffen
  • Beratung und Unterstützung
    • in Unterhaltsangelegenheiten minderjähriger Kinder, junger Volljähriger bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie beim Betreuungsunterhalt von Müttern und Vätern nichtehelicher Kinder
    • von Müttern nichtehelicher Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung
  • Tätigkeiten als Urkundsperson des Jugendamtes
    • Beurkundungen in Kindschaftssachen
    • Führung des Sorgeregisters / Erteilung von Auskünften aus dem Sorgeregister

Das bringen Sie mit:

 

  • Abschluss zur Diplom-Verwaltungswirtin / zum Diplom-Verwaltungswirt, zur Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin (NRW) / zum Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (NRW) bzw.
  • einen abgeschlossenen vergleichbaren Bachelorstudiengang an einer (Fach-)Hochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt und Erfüllen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das Statusamt) oder
  • abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin / zum Verwaltungsfachwirt (abgeschlossener Verwaltungslehrgang II) oder
  • abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom) der Sozialpädagogik, der Sozialen Arbeit oder eines vergleichbaren Studiengangs

 

Darüber hinaus sind wünschenswert:

 

  • Freude und Geschick im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
  • fundierte Rechtskenntnisse im Abstammungs-, Familien- und Unterhaltsrecht
  • hohes Einfühlungsvermögen und Kooperationsfähigkeit bei Wahrung professioneller Distanz
  • Teamfähigkeit und Belastbarkeit
  • interkulturelle Kompetenz

 

Wir bieten:

 

  • Ein tolles Team, welches ein angenehmes Arbeitsumfeld schafft und gerne bei einer ausführlichen Einarbeitung unterstützt
  • Eine abwechslungsreiche und verantwortliche Tätigkeit mit viel Gestaltungsfreiraum
  • flexible Arbeitszeiten / Telearbeit und eigenverantwortliche Vereinbarung von Gesprächs- und Beurkundungsterminen

 

 

 

Das bieten wir Ihnen:

 

Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz Zusatzrente gemäß TVÖD
Versicherungsvergünstigungen Faire Vergütung
Betriebliche Kita-Plätze Gesundheits- und Fortbildungsprogramme
Gleitende Arbeitszeiten 30 Urlaubstage
Zuschuss zum Firmenticket Gute Erreichbarkeit
Teilzeit möglich Mobiles Arbeiten möglich

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 15.05.2024.

 

Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich:
Petra Wandt 
Tel. 0212 / 290-2833 
Fachbereich

 

Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Claudia Zwanzig 
Tel. 0212 / 290-2120 
Personalwirtschaft


Hinweise:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.


Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.