Sachbearbeitung und Sekretariat Verwaltung in den psychologischen Diensten

Beschäftigungsumfang:  75%
Beschäftigung:  befristet
Frühester Beginn:  zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 163.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“. Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 2500 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.

 

Die Stelle ist im Stadtdienst Jugend, Abteilung Psychologische Dienste – Coppelstift zu besetzen und ist mit E6 (3.152,04 € - 3.819,26 € mtl.) TVöD ausgewiesen.​ Sie ist  befristet 1 Jahr zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 75%.

 

Die „Psychologischen Dienste – Coppelstift“ ist als Abteilung des Jugendamtes der Stadt Solingen eine in einem historischen Gebäudeensemble am Rande des Coppelparks gelegene Beratungsstelle. Sie umfassen die Fachbereiche Schulpsychologischer Dienst, Erziehungs- und Familienberatung, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie eine kleine Verwaltungsabteilung. Das multiprofessionelle Team des „Coppelstifts“ stellt die schulpsychologische Versorgung für Solinger Schulen sicher und ist eine anerkannte Anlaufstelle in der  Erziehungs- und Familienberatung sowie der Schwangerenberatung.

Ihre Aufgaben bei uns:

 

  • Sie übernehmen Anmeldung und Terminvergabe, inkl.:
    • Abfrage und Dokumentation von Vorabinformationen
    • Entgegennahme von Mitteilungen über Krisensituationen (z.B. in Schulen)
    • allgemeine Informationen über das Coppelstift
  • Sie leisten allgemeine Verwaltungsaufgaben, u.a.:
    • Bearbeitung administrativer Angelegenheiten aller Mitarbeitenden des SD 51-3 (Coppelstift)
    • Aufnahme von Beschwerden
    • Beschaffungsangelegenheiten, Mängelanzeigen
    • Post- und E-Mail-Bearbeitung

Das bringen Sie mit:

 

  • Abschluss zur Verwaltungswirtin NRW / zum Verwaltungswirt NRW (Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) oder 
  • abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder
  • abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt (Verwaltungslehrgang I) oder
  • Abschluss zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen oder
  • Abschluss zur / zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen (zur / zum Fachangestellten für Arbeitsförderung) oder
  • abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau / zum Kaufmann für Büromanagement im kommunalen öffentlichen Dienst NRW oder
  • eine vergleichbare abgeschlossene dreijährige (kaufmännische) Berufsausbildung als Industriekauffrau/Industriekaumann oder Bürokauffrau/Bürokaufmann

 

Darüber hinaus sind wünschenswert:

  • hohe Empathie und Menschenkenntnis, um das Klientel optimal und zielgerichtet beraten zu können
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Motivationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit und Ausgleichsvermögen
  • Verwaltungserfahrung und Kenntnisse in SAP und Microsoft Office
  • interkulturelle Kompetenz

 

Das bieten wir Ihnen:

 

Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz Zusatzrente gemäß TVÖD
Versicherungsvergünstigungen Faire Vergütung
Betriebliche Kita-Plätze Gesundheits- und Fortbildungsprogramme
Gleitende Arbeitszeiten 30 Urlaubstage
Zuschuss zum Firmenticket Gute Erreichbarkeit
Teilzeit möglich Mobiles Arbeiten möglich

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 07.11.2025.

 

Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich:
Markus Surrey 
Tel. 0212/231348 27 
Fachbereich

 

Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Claudia Zwanzig 
Tel. 0212/290 2120 
Personalwirtschaft


Hinweise:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.


Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.