Schulsekretärin / Schulsekretär für den Springer-Pool

Beschäftigungsumfang:  50%
Beschäftigung:  befristet
Frühester Beginn:  zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im „Bergischen Städtedreieck“. Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.

 

Die Stelle ist im Stadtdienst Schulen zu besetzen und ist mit E6 (3.152,04 € - 3.819,26 € mtl.) TVöD bzw. A6 (3.026,58 € - 3.538,51 € mtl.) LBesG NRW ausgewiesen.​ Sie ist befristet bis zum 15.09.2027 zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 50%.

 

Als Springerin / Springer arbeiten Sie in wechselnden Schulen / Schulformen z. B. aufgrund arbeitsreichen Situationen, bei krankheitsbedingten Engpässen, freien Arbeitsplätzen und ähnlichen Situationen.
Sie sollten daher in der Lage sein, sich schnell auf ein fremdes Team einzustellen. Die Arbeit erfordert hohe Flexibilität und hohe Belastbarkeit.

 

Ihre Aufgaben bei uns:

 

  • Vertretung der Schulsekretärin / des Schulsekretär in Schulbüros der Primarstufe und der Sekundarstufe
  • Erstellung und Vorbereitung von Inventurlisten sowie Durchführung der Inventur in Schulen inklusive der Nachbereitung und Klärung von Abweichungen
  • Mitwirkung bei der Anlagenbuchhaltung für Schulen
  • Einarbeitung neuer Schulsekretärinnen / Schulsekretäre

Das bringen Sie mit:

 

  • Abschluss zur Verwaltungswirtin NRW / zum Verwaltungswirt NRW (Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) oder
  • abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten oder
  • abgeschlossene Qualifizierung zur Verwaltungswirtin / zum Verwaltungswirt (Angestellten- / Verwaltungslehrgang I) oder
  • Abschluss zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen oder
  • Abschluss zur / zum Fachangestellten für Arbeitsförderung (zur / zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen) oder
  • abgeschlossene Ausbildung zur / zum Rechtsanwalts- und Notarfachfachangestellten oder
  • abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement / zum Kaufmann für Büromanagement im kommunalen öffentlichen Dienst NRW oder
  • vergleichbare abgeschlossene dreijährige (kaufmännische) Berufsausbildung

 

 

Darüber hinaus sind wünschenswert:

 

  • gute Auffassungsgabe und hohe Belastbarkeit
  • eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten
  • Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
  • persönliches Engagement und ausgeprägte Kundenorientierung sowie Bereitschaft, an der Repräsentation der Schule mitzuwirken
  • ein hohes Maß an Flexibilität
  • Empathie für die Schülerinnen und Schüler
  • sicherer Umgang mit Office-Anwendungen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an schulspezifischen- und verwaltungsrelevanten Fortbildungen
  • interkulturelle Kompetenz

 

Das bieten wir Ihnen:

 

Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz Zusatzrente gemäß TVÖD
Versicherungsvergünstigungen Faire Vergütung
Betriebliche Kita-Plätze Gesundheits- und Fortbildungsprogramme
Gleitende Arbeitszeiten 30 Urlaubstage
Firmenticket Gute Erreichbarkeit
       

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!

Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 20.02.2026.

 

Auf Ihre Fragen zum Aufgabengebiet freut sich:
Nicole Schmitz 
Tel. 0212/290 6437 
Fachbereich

 

Auf Ihre Fragen zum Auswahlverfahren freut sich:
Claudia Krüger 
Tel. 0212/290 2283 
Personalwirtschaft


Hinweise:

Der Jahresurlaub ist grundsätzlich während der Schulferien abzuwickeln. Da der Schulbetrieb während der Ferienzeit größtenteils ruht, sind entsprechende Freizeitphasen über das Arbeitszeitkonto abzuwickeln. Dies führt zu einer höheren regelmäßigen Wochenarbeitszeit.

 

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.

 

Die genannten Entgelte beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit entsprechender Berufserfahrung. Die Einstufung in die jeweilige Erfahrungsstufe erfolgt abhängig von der individuellen Berufserfahrung. Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Entgelt anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang angepasst.

 

Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.